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Ich bin Fachanwältin für Migrationsrecht. Durch meine ehrenamtliche Arbeit in der AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/Osterzgebirge befasse ich mich schon seit Jahren mit rechtlichen und politischen Fragen zum Asylrecht und Aufenthaltsrecht (Migrationsrecht) in Deutschland und Europa. Oftmals ist hier schnelles und engagiertes Handeln gefordert. Ich stehe Ihnen zu Ihren Anliegen im Asyl- oder Aufenthaltsverfahren, zu Fragen zur Einbürgerung oder bei Anliegen in Zusammenhang mit der EU-Bürgerschaft kompetent zur Seite. Auch bei strafrechtlichen Angelegenheiten mit Migrationsbezug (z.B. Straftaten nach dem AufenthG) sind migrationsrechtliche Kenntnisse von besonderer Bedeutung.
Im Grundgesetz Art. 20 und Art. 28 ist bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat und ein sozialer Rechtsstaat ist. Darauf fußt das Sozialstaatsprinzip, das den Gesetzgeber, die Verwaltung und auch die Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Rechtsordnung so zu gestalten und nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln. Das Ungleichverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Sozialversicherten, Antragsteller*innen oder Leistungsempfänger*innen auszugleichen, dafür bin ich für Sie im Sozialrecht tätig. Ich berate und vertrete Sie gegenüber Behörden außergerichtlich und gerichtlich in Verfahren der
und andere sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Dabei können Konflikte und Probleme
auftreten. Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich sowie vor den Familiengerichten bei Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsrecht, Ehescheidung und Folgesachen. Durch meine Erfahrungen im
Migrationsrecht berücksichtige ich diese Perspektive jederzeit mit.
Bei häuslicher Gewalt übernehme ich neben den klassischen familienrechtlichen Anliegen auch die Vertretung in Gewaltschutzverfahren. Hierbei liegt mein besonderes Augenmerk vor Allem in der
Vertretung von Frauen.